ALLGEMEINE VERTRAGSBEDINGUNGEN FÜR DEN VERKAUF

1) MASSGEBLICHE GESETZLICHE QUELLEN:

Der Verkauf eines Pauschalpaketes, dessen Gegenstand sowohl im Inland [Italien] als auch im Ausland zu erbringende Dienstleistungen sind, wird außer von den vorliegenden Allgemeinen Vertragsbedingungen zusätzlich geregelt durch das [it.] Gesetz Nr. 1084 vom 27.12.1977 zur Ratifizierung und Durchführung des am 23.04.1970 in Brüssel unterzeichneten Internationalen Abkommens über Reiseverträge (CCV) – soweit es anwendbar ist – sowie durch das Codice del Consumo [it. Verbrauchergesetzbuch] gemäß der [it.] gesetzvertretenden Verordnung Nr. 206 vom 6. September 2005 (Art. 82 – 100) und dessen nachfolgenden Änderungen.

2) GENEHMIGUNGEN:

Der Reiseveranstalter und der Reiseverkäufer, an die sich der Verbraucher wendet, müssen laut den anwendbaren Verwaltungsrechtsvorschriften zur Ausübung ihrer jeweiligen Tätigkeiten berechtigt sein.

3) DEFINITIONEN:

Im Sinne des vorliegenden Vertrages ist:

a)      Reiseveranstalter dasjenige Subjekt, das die Zusammenstellung der im nachfolgenden Art. 4 genannten Reiseleistungen realisiert und sich im eigenen Namen und gegen Pauschalentgelt dazu verpflichtet, Dritten Pauschalpakete zu erbringen;

b)      Reiseverkäufer dasjenige Subjekt, das Pauschalpakete verkauft oder sich dazu verpflichtet, sie zu erbringen, welche im Sinne des nachfolgenden Art. 4 gegen einen Pauschalentgelt realisiert werden;

c)      Verbraucher von Pauschalpaketen, wer ein Pauschalpaket kauft oder übernimmt bzw. jede andere, eventuell zu benennende Person, in deren Namen sich der Hauptvertragspartner zum Erwerb eines Pauschalpaketes verpflichtet, ohne selbst eine Vergütung zu erhalten, vorausgesetzt, dass benannte Person alle zur Nutzung der Reiseleistung erforderlichen Bedingungen erfüllt.

d)      Die Teilnahmegebühr ist die Summe des Aufenthalts auf einem der Campingplätze des Reiseveranstalters und zusetzlicher Dienstleistungen, exklusive Reservierungsgebühre und eventuelle Spesen für ein besseres Pauschalpaket.

e)      Die Gesamtsumme ist die Summe der Teilnahmegbühr plus Reservierungsgebühre und eventuelle Spesen für ein besseres Pauschalpaket.

4) DIE BEZEICHNUNG PAUSCHALPAKET:

Die Bezeichnung Pauschalpaket im Sinne des vorliegenden Vertrags bedeutet:

Pauschalpakete haben Pauschalreisen (Reisen, Urlaubsaufenthalte und All-Inclusive-Formeln) zum Gegenstand, die sich zusammensetzen aus der im voraus festgelegten Kombination von mindestens zweien der nachfolgend aufgeführten Dienstleistungen, welche zu einem Pauschalpreis verkauft oder zum Verkauf angeboten werden und deren Dauer mehr als 24 Stunden beträgt bzw. mindestens eine Übernachtung beinhaltet:

a)      Beförderung;

b)      Unterbringung;

c)      touristische Dienstleistungen, welche nicht Nebenleistungen von Beförderung oder Unterbringung sind und einen wichtigen Bestandteil des Pauschalpaketes ausmachen.

Der Verbraucher hat das Recht auf Erhalt einer Kopie des Verkaufsvertrages des Pauschalpaketes (gemäß Art. 6 der [it.] gesetzvertretenden Verordnung 111/1995), der ein unerlässliches Dokument darstellt, um eventuell den Garantiefonds gemäß Art. 21 der vorliegenden allgemeinen Vertragsbedingungen in Anspruch zu nehmen.

5) PFLICHTMITTEILUNGEN – TECHNISCHES MERKBLATT:

a)      Angaben zur Verwaltungsgenehmigung

-          Altomincio Family Park: Genehmigung vom 31/3/10, ausgestellt von der Gemeinde  Valeggio sul Mincio.

-          Camping Village Jolly: Genehmigung Nr. 73 vom 27/1/1995, ausgestellt von der Gemeinde Venezia.

-          Camping Village Alba d’Oro: Genehmigung Nr. 108 vom 1/4/1998, ausgestellt von der Gemeinde Venezia.

-          Camping Village Norcenni Girasole Club: Genehmigung Nr. 153 vom 4/8/1995, ausgestellt von der Gemeinde Figline Valdarno (FI).

-          Camping Village Park Albatros: Genehmigung Nr. 6393 vom 14/3/2008, ausgestellt von der Gemeinde San Vincenzo.

-          Camping Village Michelangelo: Genehmigung Nr. 14 vom 19/1/2004, ausgestellt von der Gemeinde Florenz.

-          I Pini Family Park: Genehmigung vom 30/11/99, ausgestellt von der Gemeinde Fiano Romano.

-          Camping Village Roma: Genehmigung Nr. 816 vom 30/1/2003, ausgestellt von der Gemeinde Rom.

-          Camping Village Fabulous: Genehmigung vom 21/7/2005, ausgestellt von der Gemeinde Rom.

b)      Angaben zur Police der Haftpflichtversicherung: Zurich 562A2787.

c)      Angaben zur Gültigkeitsdauer des Kataloges oder des Programms außerhalb des Katalogs: 01/01-31/12.  

d)      Die Modalitäten und Bedingungen einer Ersetzung des Reisenden werden von Art. 13 der vorliegenden Allgemeinen Vertragsbedingungen geregelt.

e)      Die Parameter und die Kriterien für die Anpassung des Reisepreises sind in Art. 8 der vorliegenden Allgemeinen Vertragsbedingungen angegeben.

6) BUCHUNGEN:

Die Buchungsanfrage muss auf einem speziellen, vollständig ausgefüllten und vom Kunden unterzeichneten, ggf. elektronischen Vertragsformular erfolgen, von dem der Kunde eine Kopie erhält. Die Annahme der Buchungen gilt erst dann als ordnungsgemäß erfolgt, mit daraus folgendem Vertragsabschluss, wenn der Veranstalter eine entsprechende Bestätigung, auch über ein telematisches System, an den Kunden schickt und nachdem er den bezüglichen Anzahlungsbetrag erhalten hat. Im Falle der Buchung mehrere Pauschalpakete ist der Abschluss mehrerer Buchungsverträge erforderlich.

Nach erfolgter Annahme der Buchung wird der Kunde automatisch Mitglied im Club di Elite Club Vacanze.

 

Was beinhalten die aktuelle Pauschalpakete?

Paket BASIC

Paket PLUS (+6,5%)

Teilnahmegebühr (Aufenthalt an einem ECV Campingplatz)

Reservierungsgebühre

Einschreibung im Programm 100 und eine Nacht

Bonusnächte im Programm 100 und eine Nacht

 

Gutschein für 10% Ermäßigung in einem der Restaurants auf dem Campingplatz

 

Versicherung bei Europ Assistance (Reise- und Stornierungsversicherung)

 

7) BEZAHLUNG:

Bei der Buchung bzw. zum Zeitpunkt des verbindlichen Antrags ist eine Anzahlung in der Höhe von 30% vom Gesamtpreis zu leisten mit Kreditkarte oder Banküberweisung; der Restbetrag von 70% ist wenigstens 20 Tage vor dem Ankunftsdatum zu zahlen. Die Nichtzahlung der oben genannten Beträge zu den festgelegten Terminen stellt eine ausdrückliche Auflösungsklausel dar, welche seitens des Verkäufers und/oder Veranstalters die Vertragsauflösung von Rechts wegen zur Folge hat. Die diesbezügliche Mitteilung wird dem Verbraucher vom Verkäufer und/oder Veranstalter an die in deren Besitz befindlichen Anschriften zugesandt. 

8) PREIS:

Der Preis der veröffentlichten touristischen Dienstleistungen wird in Euro angegeben.

Der Preis des Pauschalpakets wird im Vertrag unter Bezugnahme auf die Angaben im Katalog oder im Programm außerhalb des Katalogs sowie auf eventuelle später erfolgte Aktualisierungen derselben Kataloge oder Programme außerhalb des Katalogs festgelegt. Er kann bis 20 [zwanzig] Tage vor Reiseantritt und nur unter folgenden Voraussetzungen geändert werden:

a)      Änderungen bei Transportkosten, einschließlich der Treibstoffkosten;

b)      Änderungen bei Gebühren und Abgaben auf einige Tourismusleistungen, z.B. Einschiffungs-, Ausschiffungs-, Lande- und Abfluggebühren in Häfen und auf Flughäfen;

c)      Änderungen der für die betreffenden Pauschalpakete angewendeten Wechselkurse.

9) RÜCKTRITT DES VERBRAUCHERS:

Der Verbraucher kann in folgenden Fällen vom Vertrag zurücktreten, ohne Vertragsstrafen zu zahlen:

a)      Bei Erhöhungen des im vorhergehenden Art. 8 behandelten Preises um mehr als 10%;

b)      Bei einer grundlegenden Änderung eines oder mehrerer Elemente, die hinsichtlich der Nutzung des Pauschalpaketes als wesentlich erachtet werden kann und vom Veranstalter nach Abschluss desselben Vertrages, jedoch vor Reiseantritt, vorgeschlagen und vom Verbraucher nicht angenommen wurde.

Von diesen Fällen abgesehen wird dem Verbraucher, der vor Reiseantritt vom Vertrag zurücktritt, der Betrag der Vertragsstrafe – zuzüglich der Reservierungsgebühre und eventuelle Spesen für ein besseres Pauschalpaket und unabhängig von der geleisteten Anzahlung gemäß Art. 7 – in Rechnung gestellt, dessen Höhe sich wie folgt bemisst:

-          10% der Teilnahmegebühr bei Rücktritt bis zum 30. Kalendertag vor Reiseantritt;

-          25% der Teilnahmegebühr bei Rücktritt vom 29. bis zum 21. Kalendertag vor Reiseantritt;

-          50% der Teilnahmegebühr bei Rücktritt vom 20. bis zum 15. Kalendertag vor Reiseantritt;

-          75% der Teilnahmegebühr bei Rücktritt vom 14. bis zum 7. Kalendertag vor Reiseantritt;

-          90% der Teilnahmegebühr bei Rücktritt vom 6. bis zum 3. Kalendertag vor Reiseantritt;

-          100% der Teilnahmegebühr bei Rücktritt vom 3. Kalendertag vor Reiseantritt bis zum Datum der Ankunft.

10) ÄNDERUNG ODER STORNIERUNG DES PAUSCHALPAKETS SEITENS DES VERBRAUCHERS VOR REISEANTRITT:

Die vom Kunden beantragten Änderungen an bereits bestätigten Buchungen verpflichten den Veranstalter nicht in Fällen, in denen diesen nicht Genüge getan werden kann.

Jedweder Antrag auf Änderung des Pauschalpakets seitens des Kunden bringt die Nachzahlung des Betrages mit sich, der vom Veranstalter und/oder Verkäufer angesichts der Art derselben beantragten Änderung festgelegt wird.

Die Verringerung der Anzahl der Teilnehmer, welche ein einziges Pauschalpaket bestätigt haben, gilt als „Teilrücktritt“ und unterliegt daher den von Art. 9 der vorliegenden Allgemeinen Vertragsbedingungen vorgesehenen Bestimmungen.

11) ÄNDERUNG ODER STORNIERUNG DES PAUSCHALPAKETS SEITENS DES VERANSTALTERS VOR REISEANTRITT:

Jedwede grundlegende Änderung seitens des Veranstalters und/oder Verkäufers an der Dienstleistung oder an einem wesentlichen Element derselben erfordert die Annahme und/oder Ablehnung seitens des Verbrauchers, die innerhalb von zwei Werktagen nach Erhalt der Änderungsmitteilung beim Veranstalter eingehen muss.  

Sollte der Verbraucher den Änderungsvorschlag gemäß Absatz 1 nicht annehmen, kann er alternativ das Recht ausüben, den bereits gezahlten Betrag zurückzuverlangen oder ein anderes Pauschalpaket von gleichwertiger oder höherer Qualität ohne Aufpreis zu nutzen oder ein qualitativ minderwertigeres Pauschalpaket bei Rückerstattung des Differenzbetrages zu nutzen.

Der Verbraucher kann die oben genannten Rechte auch dann geltend machen, wenn die Stornierung von der Nichterreichung der im Katalog oder im Programm außerhalb des Katalogs vorgesehenen Mindestteilnehmeranzahl abhängt oder durch Zufall oder höhere Gewalt in Bezug auf das erworbene Pauschalpaket bedingt ist.

Bei anderen Stornierungen als den durch Zufall, höhere Gewalt oder Nichterreichung der Mindestteilnehmerzahl bedingten sowie bei anderen Stornierungen als den durch die Nichtannahme des alternativ angebotenen Pauschalpaketes seitens des Verbrauchers bedingten erstattet der Veranstalter, der storniert, dem Verbraucher den doppelten Betrag zurück, der von diesem gezahlt und vom Veranstalter eingezogen wurde.

12) ÄNDERUNGEN NACH REISEANTRITT:

Sollte es dem Veranstalter nach Reiseantritt unmöglich sein, aus jedwedem Grund, mit Ausnahme von persönlichen Gründen des Verbrauchers, einen wesentlichen Teil der im Vertrag vorgesehenen Leistungen zu erbringen, so muss er Alternativlösungen ohne Aufpreis zu Lasten des Vertragspartners anbieten und diesem, sollten die erbrachten Leistungen von geringerem Wert sein als die vorgesehenen, den Differenzbetrag erstatten. Sollte keine Alternativlösung möglich sein, erstattet der Veranstalter dem Verbraucher den Differenzbetrag zwischen dem Preis für die vorgesehenen Leistungen und dem Preis für die bis zum Augenblick der vorzeitigen Rückreise durchgeführten Leistungen zurück.

13) ERSETZUNGEN:

Der Kunde, der vom Vertrag zurücktreten will, kann sich durch eine andere Person ersetzen lassen, vorausgesetzt dass:

a)      Der Veranstalter mindestens vier Werktage vor dem für den Reiseantritt festgesetzten Datum schriftlich davon in Kenntnis gesetzt wird und er gleichzeitig die Personalien des Übernehmers [der Ersatzperson] erhält;

b)      Die Ersatzperson alle Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Leistungen (gemäß Art. 89 des Codice del Consumo) und im Besonderen die Anforderungen hinsichtlich Reisepass, Visa und ärztlichen Bescheinigungen erfüllt;

c)      Die eintretende Person dem Veranstalter sämtliche Zusatzkosten für die Ersetzung in einer vor der Abtretung festgelegten Höhe zurückerstattet.

Der Abtretende und der Übernehmer sind ferner als Gesamtschuldner für die Zahlung des Restpreises sowie der Beträge gemäß Buchstabe c) des vorliegenden Artikels verantwortlich.

In Bezug auf einige Arten von Dienstleistungen kann es eintreten, dass ein dritter Dienstleistungslieferant den Reisendenwechsel nicht annimmt, auch wenn dieser innerhalb der Frist gemäß des vorstehenden Punktes a) durchgeführt wurde. Der Veranstalter ist daher nicht verantwortlich für die eventuelle Nichtannahme des Reisendenwechsels seitens dritter Dienstleistungslieferanten. Besagte Nichtannahme wird den betroffenen Parteien vom Veranstalter rechtzeitig vor Reiseantritt mitgeteilt.

14) PFLICHTEN DER KUNDEN:

Die Kunden müssen über ein gültiges Identitätsdokument, das bei der Ankunft in der im abgeschlossenen Vertrag angegebenen Struktur zu registrieren ist, sowie über die Aufenthalts- und Transitvisa und die gegebenenfalls erforderlichen ärztlichen Bescheinigungen und auf jeden Fall über die im Zusammenhang mit ihrer Nationalität und ihrer Herkunft erforderlichen Unterlagen verfügen.

In jedem Fall müssen die Kunden vor Reiseantritt dafür sorgen, die Aktualisierung der allgemeinen Informationen in Bezug auf die gesundheitlichen Vorschriften und die für die Ausreise erforderlichen Unterlagen bei den zuständigen Behörden zu kontrollieren, und sich vor der Reise an diese anpassen. Bei Nichterfolgen dieser Kontrolle kann dem Verkäufer und/oder Veranstalter keine Verantwortung in Bezug auf die nicht erfolgte Abreise eines oder mehrerer Verbraucher/s zugeschrieben werden.

Die Teilnehmer müssen ferner die Regeln normaler Vorsicht und Sorgfalt sowie die in den Bestimmungsländern der Reise gültigen spezifischen Regeln und sämtliche Informationen, die ihnen der Veranstalter und/oder Verkäufer geliefert hat, sowie die administrativen und gesetzlichen Regelungen und Bestimmungen in Bezug auf das Pauschalpaket beachten. Die Teilnehmer haften für sämtliche Schäden, die der Veranstalter und/oder Verkäufer erleiden sollten durch die Nichterfüllung der obenstehenden Pflichten seitens der Teilnehmer.

15) HOTELKLASSIFIZIERUNG:

Die offizielle Klassifizierung der Strukturen wird im Katalog oder in anderem Informationsmaterial nur auf der Grundlage der ausdrücklichen und formellen offiziellen Angaben, die von den zuständigen nationalen und regionalen Behörden gegeben werden, geliefert.

16) HAFTUNG:

Der Veranst